Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen

EuGH, Urteil v. 17.10.2018 – Rs. C-393/18 PPU: UD ./. XB

Lesen Sie hier die Leitsätze zum EuGH-Urteil v. 17.10.2018 – Rs. C-393/18 PPU: UD ./. XB. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 2, m. Anm. Siehr.

EuGHMR, Urteil v. 19.12.2018 – Rs. M.S. / Griechenland, Beschwerde Nr. 20452/14

Die Anwendung der Grundsätze des islamischen Erbrechts auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gegen den Willen eines muslimischen Erblassers verletzt die EMRK.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.9.2018 – 21 Sa 390/18

Die Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers.

- Redaktionsmeldungen

Die Tagung wurde von der Europäischen Kommission und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht organisiert.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.12.2018 – V ZR 309/17

Zum Alleinerben berufener Fiskus haftet für die nach dem Erbfall fällig werdenden Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass.

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Walter Kogel in FamRZ 2018, Heft 24

Der Autor stellt eine Lösung vor, die sich anbietet, bisher aber – jedenfalls in der Praxis der Obergerichte – noch nicht erkannt wurde.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 - XII ZB 135/18

Der BGH klärt die strittige Frage, ob ein Umgangspfleger auch die Umgänge begleiten darf und hierfür eine Vergütung erhält. Hier die Leitsätze.

Stellungnahme des Deutschen Ethikrats

Publikation enthält u.a. grundsätzliche Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwang in professionellen Sorgebeziehungen.

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

Der BGH hat dem BVerfG ein Verfahren zur Entscheidung vorgelegt, in dem es auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt.

- Gesetzgebung

Bundestag stimmt für Änderung des Personenstandsgesetzes

Am 13.12.2018 stimmte der Bundestag für eine Änderung des Personenstandsgesetzes. Damit wird auch die Eintragung „divers“ möglich.