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Betreuerauswahl im Aufhebungsverfahren

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 17.10.2018 – XII ZB 313/18

Ergeben sich in einem Verfahren auf Aufhebung der Betreuung keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Veränderung der der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, so erfordert das Aufhebungsverfahren keine erneute Betreuerauswahl nach den Maßstäben des § 1897 BGB.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 6.

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