Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte 2019

- Redaktionsmeldungen

Aktualisierte Tabellen stehen jetzt unter „Arbeitshilfen“ zur Verfügung

Zum 1.1.2019 aktualisierte das OLG Düsseldorf die „Düsseldorfer Tabelle“. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte haben inzwischen die Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt entsprechend angepasst. Auf famrz.de finden Sie unter Arbeitshilfen/Unterhaltsleitlinien folgende Leitlinien mit Stand 1.1.2019 zum kostenfreien Abruf:

Die OLGs verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Sie sollen in erster Linie die Rechtsprechung der Senate vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und ersetzen insbesondere nicht die Prüfung des Einzelfalles.

 

Alle Änderungen auf einen Blick

Den Leitlinien liegen die Änderungen der Bedarfssätze zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“, Stand 1.1.2019, aufgenommen wurden. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB außerdem das Kindergeld anzurechnen. Dieses erhöht sich ab dem 1.7.2019. Es ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

Zurück