Aktualisierte Tabellen stehen jetzt unter „Arbeitshilfen“ zur Verfügung
Zum 1.1.2019 aktualisierte das OLG Düsseldorf die „Düsseldorfer Tabelle“. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte haben inzwischen die Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt entsprechend angepasst. Auf famrz.de finden Sie unter Arbeitshilfen/Unterhaltsleitlinien folgende Leitlinien mit Stand 1.1.2019 zum kostenfreien Abruf:
Alle Änderungen auf einen Blick
Den Leitlinien liegen die Änderungen der Bedarfssätze zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“, Stand 1.1.2019, aufgenommen wurden. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB außerdem das Kindergeld anzurechnen. Dieses erhöht sich ab dem 1.7.2019. Es ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.