Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 23.8.2018 – 1 BvR 700/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 23.8.2018 – 1 BvR 700/18 . Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 22.

- Entscheidungen

EuGH, Urteil v. 20.9.2018 – Rs.: C-214/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum EuGH-Urteil v. 20.9.2018 – Rs.: C-214/17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 22, m. Anm. Brosch.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.7.2018 - XII ZB 637/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 18.7.2018 - XII ZB 637/17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 22, m. Anm. Müther.

- Redaktionsmeldungen

Gute-Kita-Gesetz, Familiengeld, Wechselmodell, Ehe für alle

Wir sammeln für Sie Links zu familienrechtlichen Themen. Diesen Monat: Gute-Kita-Gesetz, Familiengeld, Wechselmodell, Ehe für alle und ein Interview mit einer Scheidungsanwältin.

Expertinnen und Experten diskutieren Ergebnisse

Evaluierung der FGG-Reform stand am 21.9.2018 im Mittelpunkt einer eintägigen Fachveranstaltung im Bundesjustizministerium.

- Redaktionsmeldungen

Umfassende Reformen gefordert

Die Beschlüsse der familienrechtlichen Abteilung des 72. DJT liegen nun vor; famrz.de fasst sie zusammen. Mit Link zur Beschlussübersicht als PDF!

- Redaktionsmeldungen

1 Fortbildungsstunde gemäß § 15 FAO erwerben

Heft 19 enthält mit „Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Zugewinnausgleich“ von Koch einen weiteren Artikel für das Selbststudium gemäß § 15 FAO.

Justizministerin betont die Wichtigkeit der familienrechtlichen Diskussionen

Gestern startete der 72. Deutsche Juristentag in Leipzig. Die familienrechtliche Abteilung diskutiert den Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.8.2018 - L 2 EG 8/18

Das Landessozialgericht stellt klar, wo die Grenze zwischen schwangerschaftsbedingtem und kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft.

Paritätischer Gesamtverband: „Leistungen sind gefloppt“

Nicht einmal 15 % der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen, so der Wohlfahrtsverband in einer Pressemitteilung.