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Kinderzuschlag zur Beamtenversorgung - familienrechtl. Ausgleichsanspruch - Umgangsrecht

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 11.2.2020 - 1 BvR 2297/18

  1. Zur Ableitung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs eines Beamten aus dem Grundsatz einer amtsangemessenen Alimentation (Art. 33 V GG) in Bezug auf den kinderbezogenen Familienzuschlag (§ 40 V S. 1 BBesG), der dem anderen Elternteil gewährt wird.
  2. Art. 33 V GG gebietet keine Auslegung und Anwendung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs dahingehend, dem nicht betreuenden Elternteil einen Anspruch auf hälftige Teilhabe an dem dem bezugsberechtigten Elternteil gewährten kinderbezogenen Familienzuschlag zuzusprechen.
  3. Die Versagung eines solchen Anspruchs verstößt auch nicht gegen das in Art. 6 II S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Umgang mit einem Kind. Denn diesem Grundrecht lässt sich nicht die weitergehende Vorgabe entnehmen, einen barunterhaltspflichtigen Elternteil durch die Gewährung eines solchen Anspruchs zur Ausübung des Umgangs finanziell zu unterstützen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10.

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