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Covid-19: Erstellung einer Patientenverfügung

- Arbeitshilfen Pressemitteilungen

Vorsorge treffen in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie haben einige zum Anlass genommen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder die bereits erstellte Verfügung zu erneuern. So kann man diese um konkrete Bestimmungen erweitern, für den Fall, dass die medizinische Behandlung einer Covid-19-Erkrankung erforderlich wird. Dabei geht es insbesondere um bestimmte Behandlungen wie Beatmung. Es kann daher ratsam sein, sich von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten zu lassen.

 

Konkrete Formulierungen in der Patientenverfügung

Möchte man die eigene Patientenverfügung um einen konkreten Passus für den Fall einer Erkrankung am Covid-19-Virus ergänzen, sollte man darauf achten, auf allgemeine Formulierungen zu verzichten. Vielmehr sollte möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Behandlungssituationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche die betreffende Person hat. Um dies zu erleichtern, werden in der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums Textbausteine zur Verfügung gestellt, die Formulierungshilfen zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen enthalten.

Die Broschüre „Patientenverfügung“ ist hier abrufbar.

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