Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

Familiengerichte sollen in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Täterarbeit soll in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.

- Redaktionsmeldungen

Stopp für Ampel-Pläne, Mit-Mutterschaft, Gewalthilfegesetz, Düsseldorfer Tabelle

Wir sammeln für Sie Links zu familienrechtlichen Themen. Diesen Monat zu: Stopp für Ampel-Pläne, Mit-Mutterschaft, Gewalthilfegesetz, Düsseldorfer Tabelle.

- Arbeitshilfen Pressemitteilungen Redaktionsmeldungen

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Das OLG Düsseldorf hat soeben die ab dem 1.1.2025 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.

Die JuMiKo befasste sich mit der assistierten Reproduktion bei Alleinstehenden, der Stärkung des Vorrangs der Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht sowie einer Reform der Regelungen zum notariellen Nachlassverzeichnis.

- Redaktionsmeldungen

BGH-Beschluss v. 4.9.2024 – IV ZB 37/23 mit Anmerkung Rumstadt in Heft 23

Der BGH befasste sich mit der Genehmigung lenkender Erbausschlagung für ein Kind. Die Entscheidung mit Anmerkung Rumstadt wird in Heft 23 veröffentlicht und ist für das Selbststudium geeignet.

- Redaktionsmeldungen

Der Beitrag würdigt einige wesentliche geplante Neuerungen kritisch und dokumentiert den Diskussionsstand zur Kindschaftsrechtsreform.

Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 26.11.2024 – 1 BvL 1/24

Die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

FamRZ-Herausgeberin Anne Röthel ist Teil der Initiative

Die Initiative will insbesondere der Frage nachgehen, warum viele notwendige Reformen bereits im Ansatz scheitern und wie der Staat strukturell effektiver gemacht werden kann.

Siebte Verordnung wurde veröffentlicht

Durch Verordnung vom 15.11.2024 wurde der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder für die Jahre 2025 und 2026 neu festgesetzt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24

Der Angeklagte hatte 2021 zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein Verfahren zu Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde.