Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

Preisträger des Jahres 2016 sind Prof. Dagmar Coester-Waltjen und Dr. Susanne Gössl

2016 wurden Professor Dagmar Coester-Waltjen und Dr. Susanne Gössl für Publikationen im Bereich des Internationalen Rechts prämiert.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.9.2016 – XII ZB 447/14

Neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich. Die Leitsätze finden Sie auf famrz.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 325/16

Der Bundesgerichtshof hat über die Teilung gleichartiger Anrechte entschieden. Die Leitsätze finden Sie auf famrz.de

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 7.11.2016 die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht – jetzt als PDF-Download bei famrz.de

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2016

Der BGH hat zum ersten Mal nach der gesetzlichen Neuregelung des EGMR über das Umgangsrecht eines biologischen Vaters entschieden.

Pressemitteilung von EUFam's vom 24. Oktober 2016

Im Rahmen des Projekts EUFam’s entstand eine Sammlung von bislang 400 Entscheidungen, die ab sofort online einsehbar ist.

OLG Brandenburg entschied bereits im März über Beziehung der 14-Jährigen zum Onkel

Bereits im August 2016 veröffentlichte die FamRZ das Urteil des OLG Brandenburg, das einer 14-Jährigen die Beziehung zum Onkel erlaubt.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 275/16

Der Bundesgerichtshof entschied am 28. September über die Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts. Mehr auf famrz.de

- Redaktionsmeldungen

Bericht des BMFSFJ fasst Fragestellungen rund um das Thema zusammen

Eine Sachstandsinformation des BMFSFJ nimmt Situation und Bedürfnisse trans- und intersexueller Menschen in den Fokus. Mehr auf famrz.de

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2016

BVerwG: Bei unvollständigen Angaben im BAföG-Antrag ist Schadensersatz zu leisten, aber nicht der volle Betrag der Leistungen zu ersetzen.