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Komplette Düsseldorfer Tabelle 2017 veröffentlicht

- Pressemitteilungen

Bereits am 7. November gab das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017 bekannt. Nachdem die erhöhten Kindergeldsätze im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurden (BGBl 2016 I 3012), hat das OLG Düsseldorf jetzt auch die dazugehörigen Anmerkungen veröffentlicht. Die Anmerkungen enthalten die aktualisierten "Zahlbetragstabellen", die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso wurden die Rechenbeispiele angepasst.

Abrufbar ist die nun vollständige Düsseldorfer Tabelle unter Arbeitshilfen/Düsseldorfer Tabelle.

Änderung der Bedarfssätze

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Dies beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder" gem. § 1612 a Abs. 1 BGB vom 03.12.2015 und führt auch zur Änderung der Bedarfssätze der 2. - 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde.

Zuletzt wurde die Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016 aktualisiert. Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1.1.2018 erfolgen.

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