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Kindschaftssache: Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.10.2016 – XII ZB 464/15

Auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache findet die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 I S. 3 BGB entsprechende Anwendung.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 3, m. Anm. Zorn.

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