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Haager Unterhaltsübereinkommen für die USA in Kraft getreten

Pressemitteilung des BfJ vom 2. Januar 2017

Am 1. Januar 2017 ist das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 für die USA in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit Deutschlands mit den USA bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen wird damit auf eine neue Grundlage gestellt.

Meilenstein für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Immer öfter müssen Unterhaltsansprüche auch grenzüberschreitend geltend gemacht werden. Nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 wird – ebenso wie unter der EG-Unterhaltsverordnung – ein System der behördlichen Zusammenarbeit geschaffen. Danach unterstützt in jedem Vertragsstaat eine Zentrale Behörde unterhaltsberechtigte wie auch -verpflichtete Personen bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen. In Deutschland ist die Aufgabe dem Bundesamt für Justiz in Bonn übertragen. Anträge können bei den spezialisierten Amtsgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte eingereicht werden. Das BfJ übermittelt diese an die ausländische Kontaktbehörde und fungiert auch im weiteren Verfahren als Mittler für die Antragsteller.

Die größte Anzahl der ins Ausland ausgehenden Fälle sendet das BfJ in die USA. Durch das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 im Verhältnis zu den USA habe die Zusammenarbeit nun eine neue, sehr effektive Grundlage erhalten, so der Präsident des Bundesamts für Justiz Heinz-Josef Friehe. "Bislang schreckten in der Praxis nicht wenige Betroffene, darunter viele alleinerziehende Mütter, aber auch Jugendämter und Unterhaltsvorschusskassen, vor Fällen mit internationalem Sachverhalt zurück.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 001/2017 des Bundesamts für Justiz vom 2. Januar 2017

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