Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Anatol Dutta in Heft 12

Der Beitrag setzt sich in zehn Stationen mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag auseinander.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 28.6.2023

Die Zahl der Scheidungen ist mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin ist kein Corona-Effekt erkennbar.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 26.6.2023

Das Statistische Bundesamt meldet für das Jahr 2022 40 % mehr Fälle von Inobhutnahmen als im Vorjahr. Fast jeder zweite Fall nach spätestens zwei Wochen beendet.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.4.2023 – I ZB 84/22

Ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere Formerfordernisse elektronisch eingereicht werden, so der BGH.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.3.2023 -XII ZB 515/22

Lesen Sie die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 29.3.2023 -XII ZB 515/22. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Michael Volmer wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 14.

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 14.4.2023 – 6 WF 15/23

Lesen Sie die Leitsätze zum Beschluss des OLG Hamm v. 17.4.2023 – 5 WF 29/23. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Stephan Hammer wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 14.

- Entscheidungen Leitsätze

Amtsgericht Sinsheim, Beschluss v. 15.5.2023 – 20 F 278/22

Lesen Sie die Leitsätze zum Beschluss des AmtsG Sinsheim v. 15.5.2023 – 20 F 278/22. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Tobias Helms wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 14.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.4.2023 – XII ZB 187/20

Lesen Sie die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 26.4.2023 – XII ZB 187/20. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 14.

- Pressemitteilungen

Unterrichtung der Bundesregierung liefert neue Zahlen

Seit 2016 waren die Zahlen stets rückläufig. Dieser Trend hat sich nun umgekehrt, wie die Bundesregierung berichtet.

Schweizerisches Bundesgericht, Urteil v. 8.6.2023 – 5A_391/2021

Der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag sei unzulässig. Das Bundesgericht sei aufgrund der Gewaltenteilung nicht befugt, vom Willen des Gesetzgebers abzuweichen.