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Rückführung eines Kindes zur Pflegemutter nach Trennung vom pädophilen Pflegevater

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 2.6.2023 – 9 UF 212/19

  1. Zur Rückführung eines Kindes zur Pflegemutter, die das Kind seit der Geburt fünf Jahre betreut hat, nach Trennung vom pädophilen Pflegevater und zwischenzeitlicher Unterbringung des Kindes in einer Wohngruppe für drei Jahre.
  2. Die erforderliche Abwägung für das Kindeswohl muss unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens und der Entwicklung des Kindes in der Wohngruppe erfolgen. Dabei kommt es nicht in erster Linie entscheidend darauf an, ob der Lebensmittelpunkt des Kindes zwischenzeitlich an dieser Stelle eingerichtet ist, sondern darauf, ob es an diesem Aufenthaltsort eingebunden, verortet und verwurzelt ist, und darauf, ob das Kind im Falle seiner Rückführung wieder an die über fast fünf Jahre entstandenen Bindungen zur Pflegemutter anknüpfen könnte.
  3. Zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung nach Verurteilung des Pflegevaters wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften nach Einholung eines sexualmedizinischen, forensisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens.
  4. Zur Würdigung eines psychologischen Sachverständigengutachtens unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht und einer privaten methodenkritischen Stellungnahme.
  5. Zur Bewertung des Kindeswillens nach Aufklärung des Kindes über die gegen die Pflegeeltern gerichteten Vorwürfe.
  6. Zum Erlass einer Dauerverbleibensanordnung gemäß § 1632 IV S. 2 BGB.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wurde veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 19, m. Anm. Barbara Veit {FamRZ-digital | }.

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