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Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Dagmar Zorn in Heft 17

In Heft 17 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht" von Dipl.-Rechtspflegerin Dagmar Zorn. Heft 17 erscheint am 1.9.2023. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Änderungen bei den Genehmigungstatbeständen

Durch das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl 2021 I 882) wurden die weitgehend bisher in § 1822 BGB enthaltenen Genehmigungstatbestände in neue Vorschriften überführt. Der neuen Systematik folgend wurden zudem weitere bisher in anderen Vorschriften geregelte Genehmigungserfordernisse in die im Artikel vorgestellten Vorschriften aufgenommen. Die Genehmigungstatbestände wurden zum Teil aber auch erweitert.

Der Beitrag knüpft an die Ausführungen zu § 1850 BGB in FamRZ 2023, 915 ff. {FamRZ-digital | } an und gibt einen Überblick über die neuen Regelungen der §§ 1851 ff. BGB; im Fokus des Beitrags stehen die sachlichen Änderungen, die durch das neue Recht eingetreten sind.

 

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