Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Konkretes zur Kindergrundsicherung

Bundesregierung stellt Eckpunkte vor

Am 28.8.2023 haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Bundespressekonferenz die neue Kindergrundsicherung vorgestellt. Mit dieser fasst die Bundesregierung alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sollen damit erreicht werden. Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.

 

Kindergeld wird von Kindergarantie- und Kinderzusatzbetrag abgelöst

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst, und aus einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt. Um von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder besser zu erreichen, werden zudem die Antragsverfahren erleichtert und digitalisiert.

Unterhaltszahlungen werden künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Bei Schulkindern und Teenagern ist ein Mindestverdienst der Alleinerziehenden von 600 Euro Voraussetzung für die verbesserte Anrechnung von Unterhaltsvorschuss.

 

Quelle: Aktuelle Meldung des BMFSFJ vom 29.8.2023

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