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Vor- und Nacherbschaft - Beiladung eines Testamentsvollstreckers

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Beschluss v. 28.6.2023 – II B 79/22

  1. Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab.
  2. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.
  3. Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen.
  4. Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel.

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