- Entscheidungen Leitsätze
Bundesfinanzhof, Beschluss v. 28.6.2023 – II B 79/22
- Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab.
- Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.
- Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen.
- Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel.