Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 4.8.2017

Seit dem 4.8.2017 können Sie sich einfach online über Familienleistungen informieren: beim neuen „Infotool Familie“ des BMFSFJ.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.6.2017 – XII ZB 36/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.6.2017 – XII ZB 45/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.6.2017 – XII ZB 18/16

Lesen Sie hier die Leitsätze zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Anfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses.

- Redaktionsmeldungen
famrz.de sammelt Links zu Medienberichten über familienrechtliche Themen. Diesen Monat: Ehe für alle, WhatsApp, Verantwortungsgemeinschaft, Leihmutterschaft, Familienrecht.

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 27.7.2017

Vormund für einen minderjährigen Flüchtling kann auch seine ältere Schwester, ebenfalls Flüchtling, sein, so das OLG Hamm.

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung Bundesfamilienministeriums Nr. 096 vom 27.07.2017

Das BMFSFJ stellt die nun bundesweit verfügbare „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ vor. Sie soll zu besserem Kinderschutz durch mehr Handlungssicherheit für Ärzte sorgen.

Hinterbliebenengeld, Kinderehe, Samenspenderegister

Am 22. Juli traten u.a. das Gesetz zum Hinterbliebenengeld, zu Kinderehen und zur Samenspende in Kraft.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 26/2017

Das VG Koblenz sieht eine Beibehaltung des Namensbandes zwischen Tochter und Vater als förderlich für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung an.

- Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 8.6.2017 – Rs. C-111/17 PPU: OL ./. PQ

Der Leitsatz des EuGH zur Auslegung des Art. 11 I Brüssel IIa-VO bzgl des „gewöhnlichen Aufenthaltes“ bzw „widerrechtlichen Verbringen und Zurückbehalten“ eines Kindes.