Adoptionsverhinderungsparagraf, geschlechtergerechte Sprache, Schadensersatzhaftung des Ehestörers
Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.
Väter zweiter Klasse
SZ.de | Wolfgang Janisch
Im Februar 2017 stellte der BGH klar: Wer die Kinder seines Partners annehmen möchte, um sie auch rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen, muss dafür verheiratet sein. Nun liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht, das vor allem zur Psychologie des Stiefkindes Stellungnahmen von Fachverbänden eingeholt hat. Viele von ihnen halten den Adoptionsverhinderungsparagrafen für verfassungswidrig. Für den weitaus häufigsten Fall - Trennung der Eltern und Bildung einer neuen Familie - sei die Adoption der Stiefkinder aber sowieso keine gute Lösung, so Wolfgang Janisch. Er schreibt: "Sieht so aus, als verlange die Wirklichkeit nach einer Reform."
Gendern leicht gemacht
blogs.faz.net | Kornelius Friz
Am 13.3. entschied der BGH, dass kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, in Vordrucken und Formularen nicht mit Personenbezeichnungen erfasst zu werden, deren grammatisches Geschlecht vom eigenen natürlichen Geschlecht abweicht. Das Gericht begründete dies u.a. damit, dass der Gebrauch des generischen Maskulinums in Dokumenten solcher Art keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck bringe, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist. Kornelius Friz, Student und F.A.Z.-Redakteur, schreibt im F.A.Z.-Blog dazu: "Das Problem mit dem generischen Maskulinum ist, dass das biologische Geschlecht eben doch mitgedacht wird, und zwar nur das männliche." Für den Autor ist der Rechtsstreit um „den Kunden“ Marlies Krämer unzeitgemäß.
Altkanzler Schröder vom Ex-Mann seiner Freundin verklagt
SPON | dpa
Die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap meldet, dass Altkanzler Gerhard Schröder in Südkorea vom Ex-Mann seiner Verlobten Soyeon Kim verklagt worden ist. Der Mann verlange von Schröder wegen einer außerehelichen Affäre umgerechnet 77.000 Euro. Der BGH nimmt seit Jahrzehnten eine ablehnende Haltung gegenüber einer Schadensersatzhaftung des Ehestörers ein und wurde deshalb in Deutschland zum Teil scharf kritisiert, jedoch im Ausland auch zum Vorbild für die Rechtsprechung. Hosemann befasst sich mit diesem Thema im Beitrag "Haftung des Ehestörers? Eine neue südafrikanische Gerichtsentscheidung und die deutsche Debatte" in FamRZ 2015, 2101.