Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen veröffentlicht neues Gutachten

Bereits im Juni 2016 veröffentlichte der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen ein Gutachten zur Situation von Pflegefamilien. | FamRZ

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Prof. Dr. Michael Coester und Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen in Heft 19

Aus aktuellem Anlass erscheint am 1.10. in FamRZ 2016, Heft 19 ein Artikel zum Thema „Polygame Verbindungen und deutsches Recht“.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.6.2016 – XII ZB 603/15

Der persönlichen Anhörung im Betreuungsverfahren kommt, auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Betreuungsverfahren zu.

- Redaktionsmeldungen
Ausgabe 18 erscheint am 15.09.2016 und enthält wieder zahlreiche Länderberichte von Mitgliedern des internationalen Beirats der FamRZ.

- Redaktionsmeldungen

Downloadlinks auf famrz.de unter Arbeitshilfen

Am 28.7.2016 sind die Europäischen Güterrechtsverordnungen in Kraft getreten. Den Link zum Download der Volltexte finden Sie auf famrz.de

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 31. August 2016

Bundesfinanzhof: Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch bei Übertragung des Vermögensstands eines Einzelkontos vor.

Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 31. August 2016

Das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes wird neu organisiert. Lesen Sie mehr zur Mitteilung des Bundesrats auf famrz.de

Pressemitteilung des BMJV vom 31. August 2016

Am 31.08.2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses. Lesen Sie mehr auf famrz.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16

Am 6. Juli entschied der Bundesgerichtshof über Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Mehr auf famrz.de

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 3.8.2016 – XII ZB 86/15

Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Hinweis nach § 89 II FamFG muss sich auf eine bereits bestehende Verpflichtung beziehen. FamRZ 2016, Heft 20.