Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.11.2016 – XII ZB 149/16

Lesen Sie auf famrz.de die Leitsätze zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB.

Pressemitteilung des Italienischen Verfassungsgerichts vom 8. November 2016

In Anschluss an die EMRK-Entscheidung vom 7.1.2014 entschied nun das italienische Verfassungsgerecht, dass alles andere diskriminierend ist.

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung v. 12.12.2016, BGBl 2016 I 2869

Lesen Sie alles über die neuen Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe, die ab 1. Januar 2017 gelten, auf famrz.de!

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.11.2016 – XII ZB 167/15

Lesen Sie auf famrz.de die Leitsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung.

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Prof. Volker Lipp in FamRZ 2017, Heft 1

Prof. Volker Lipp widmet sich in FamRZ 2017, Heft 1 dem deutschen Betreuungsrecht: Dieses wird vermehrt in Frage gestellt.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.11.2016 – XII ZB 323/15

Lesen Sie auf famrz.de die Leitsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur teilung gleichartiger Anrechte im Versorgungsausgleich.

Entscheidung des BGH vom 23. November (Az.: XII ZB 149/16 )

Am 23. November hat der BGH entschieden, wann das Familiengericht Eltern Weisungen zum Schutz des Kindes erteilen kann.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 19. Dezember 2016

Laut Destatis verdoppelte sich der Anteil der außerehelichen Geburten an allen lebend geborenen Kindern in den letzten 25 Jahren.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 16. Dezember 2016

Destatis meldet, dass 2015 insgesamt 25 % mehr junge Menschen die Erziehung in einem Heim oder im betreuten Wohnen begannen.

Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 13 R 9/16 R)

Das BSG hat entschieden, dass ein Betreuer nicht haftet, wenn er an den Betreuten zu Unrecht gezahlte Rente redlich verwendete.