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Konzept zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder

BMFSFJ richtet Amt für unabhängige/n Beauftragte/n ein

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 19.10.2018 ein Konzept vorgelegt, das die Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung stärkt und die Bedingungen für schnelle und umfassende Hilfen für betroffene Menschen verbessert. Kern des Konzeptes ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Ministerin Giffey:

Nicht zuletzt ist mir die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland wichtig. Es darf weder Verschweigen noch Wegschauen geben. Darum soll die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland bis Ende 2023 fortgesetzt werden.

 

Konzept umfasst 3 Säulen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt

Das in voller Bezeichnung so genannte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen zur Verbesserung von Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in Kindheit und Jugend sowie bestmögliche Hilfen für betroffene Menschen“ soll in den kommenden Wochen durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend in die Praxis umgesetzt werden. Es umfasst im Einzelnen folgende Punkte:

Dauerhafte Einsetzung einer/eines unabhängigen Beauftragten

Der/die „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) wird

  • die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen,
  • Handlungsbedarfe identifizieren
  • weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhält der Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung. Konkret geht es um einen Umfang von 25 Beschäftigten, die künftig mit unbefristeten Stellen die Arbeit des UBSKM unterstützen werden. 

Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Betroffenenrates

Durch die Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Betroffenenrates bei der/dem Unabhängigen Beauftragten wird die strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet.

Verlängerung der Laufzeit der Unabhängigen Kommission

Durch die Verlängerung der Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland wird die im Januar 2016 begonnene systematische unabhängige Aufarbeitung bis Ende 2023 sichergestellt. Dadurch sollen

  • Ausmaß,
  • Ursachen,
  • Folgen

von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufgeklärt werden.

 

Eine Million betroffene Mädchen und Jungen

Am Freitag stellte Giffey noch ein weiteres Konzept vor: für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1.600 Opfer waren unter sechs Jahren. Die Dunkelziffer ist noch deutlich höher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

 

Quelle: Pressemitteilung 074 des Bundesfamilienministeriums vom 19.10.2018

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