Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes in der BR-Sitzung am 19.10.2018
Der Bundesrat fordert, dass sich die Bundesregierung finanziell über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft an der Verbesserung der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so könne die Qualität in den Kitas bundesweit tatsächlich verbessert werden. Dies erklärten die Länder in ihrer Stellungnahme vom 19.10.2018 (BR-Drucks. 469/18) zum Regierungsentwurf des Gute-Kita-Gesetzes.
Vorschläge für eine reibungslose Umsetzung
Darüber hinaus warnt der Bundesrat vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Die Staffelung sollte deshalb erst am 1.8.2020 beginnen und nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zum 1.8.2019. Er plädiert dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 1.1.2020 auszahlt. So werde sichergestellt, dass Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umgesetzt werden können.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18.10.2018 bereits in erster Lesung beraten.
Quelle: Bundesrat Kompakt - Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 971. Sitzung am 19.10.2018