AmtsG Altötting, Beschluss v. 4.6.2018 – XVII 266/05
Zur Frage, ob der rechtliche Betreuer, der personenbezogene Daten des Betreuten im Rahmen seiner Amtsführung verarbeitet, hierzu gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung der Einwilligung des Betreuten bzw. eines für diesen Zweck bestellten Ergänzungsbetreuers bedarf.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 21, m. Anm. D. Schwab.