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Reformbedarf bei Ehe für alle

- Gesetzgebung

Antwort auf Kleine Anfrage thematisiert steuerliche und abstammungsrechtliche Aspekte

Die Bundesregierung prüft derzeit Fragen, die mit steuerlichen und abstammungsrechtlichen Aspekten der Ehe für alle im Zusammenhang stehen. Das geht aus der Antwort (BT-Drucks. 19/4892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/4433) hervor. Die Abgeordneten zogen in ihrer Anfrage eine Bilanz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes und thematisierten aus ihrer Sicht bestehende Probleme.

 

Diskussionsteilentwurf zum Abstammungsrecht in Arbeit

Noch nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Eheöffnung wurde von einigen Seiten öffentlich die Auffassung vertreten, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei verfassungswidrig. In der Antwort der Bundesregierung heißt es eingangs, innerhalb der Bundesregierung bestand und besteht keine Absicht, das Gesetz zur Ehe für alle vor das Verfassungsgericht zu bringen und es für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Zu den steuerlichen Problemen schreibt die Bundesregierung, es werde derzeit geprüft, wie der Interessenlage der Betroffenen Rechnung getragen werden kann. Auch der durch das Eheöffnungsgesetz hervorgerufene abstammungsrechtliche Reformbedarf werde geprüft. Das Justizministerium habe mit den Arbeiten zur Erstellung eines Diskussionsentwurfs begonnen, der auch Regelungsvorschläge betreffend in eine Ehe von zwei lesbischen Frauen hineingeborene Kinder enthalten soll. Schon im Juni hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Zudem befindet sich der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (BT-Drucks. 19/4670) auf dem Weg. Das geplante Gesetz soll die erforderlichen Angleichungen im Eherecht, im Personenstandsrecht und bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft umsetzen. 

 

Zum Weiterlesen:

Gleichgeschlechtliche Ehe unabhängig vom Ehebegriff des Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsmäßig von Meyer in FamRZ 2017, 1281 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Quo vadis, Abstammungsrecht? – Ein Blick auf den Abschlussbericht des Arbeitskreises für Abstammungsrecht von Unger in FamRZ 2018, 663 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Zur Elternstellung des in eine heterologe Befruchtung einwilligenden Mannes de lege lata und de lege ferenda von Löhnig in FamRZ 2018, 10 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Statuswechsel: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe, § 20a LPartG von Kaiser in FamRZ 2017, 1985 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

 

Quelle: Recht und Verbraucherschutz/Antwort - 16.10.2018 (hib 769/2018)

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