Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll im Sommer 2021 in Kraft treten. In seinem Beitrag stellt der Autor Ausschnitte des Gesetzesentwurfs vor.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.1.2021 – XII ZB 450/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 27.1.2021 – XII ZB 450/20. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 9, m. Anm. Zimmermann.

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe

Am 10.3.2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ zu errichten. Die Schaffung einer solchen Stiftung wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.3.2021 - XII ZB 243/20

Der Bundesgerichtshof hat zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung entschieden.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.1.2021 – XII ZB 336/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 27.1.2021 – XII ZB 336/20. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 9, m. Anm. Borth.

- Redaktionsmeldungen

Dokumente, Diskussion und Hinweise für die Praxis

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft stellt auf seiner Website aktualisierte Informationen zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zur Verfügung.

- Entscheidungen Leitsätze

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20. Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.1.2021 – III ZB 86/19

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 28.1.2021 – III ZB 86/19. Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 29.12.2021 – 1 BvR 2652/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 29.12.2021 – 1 BvR 2652/20. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 8, m. Anm. Köhler.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 9.3.2021

Im Jahr 2020 lag der unbereinigte Gender Pay Gap bei 18 %. Dabei lag der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen bei durchschnittlich 4,16 Euro brutto pro Stunde.