Beitrag von Thomas Meysen in FamRZ 2021, Heft 6
In Heft 6 der FamRZ erscheint der Beitrag „Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr“ von Dr. Thomas Meysen. Heft 6 erscheint am 15.3.2021, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Reform des SGBVIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll im Sommer 2021 in Kraft treten. Das Gesetz enthält Neuregelungen im SGBVIII, BGB, FamFG und weiteren Gesetzen. Das Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz verbessern sowie die Rechte von Pflegekindern stärken. Außerdem soll das Gesetz Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung aus einer Hand möglich machen und die Beteiligung von Kindern und Eltern voranbringen.
In seinem Beitrag stellt der Autor Ausschnitte des Gesetzesentwurfs vor. So geht der Beitrag näher auf die Änderungen im Familien- und Familienverfahrensrecht ein. Auch die Änderungen zur Hilfeplanung werden vorgestellt, soweit diese Bezug zu familiengerichtlichen Verfahren haben. Ansonsten werden Blitzlichter auf die breit angelegte Reform geworfen, etwa auf die v. a. im Kontext von Kinderschutz sowie Trennung und Scheidung relevanten präventiven Hilfen. Daneben geht der Autor auf die Schärfung der Multidisziplinarität im Kinderschutz und die Gestaltung bedingungsloser und eigenständiger Beratungsansprüche für Kinder und Jugendliche ein. Auch die Einführung von Regelungen zur Ombudschaft und Selbstvertretung sowie den Dreistufenplan zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden kurz beleuchtet. Den Abschluss bildet schließlich ein Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Umsetzung.