Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 9.3.2021
Im Jahr 2020 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit fiel der unbereinigte Gender Pay Gap um einen Prozentpunkt niedriger aus als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, könnten Sondereffekten infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Veränderung beeinflusst haben.
Der unbereinigte Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Im Jahr 2020 verdienten Frauen im Durchschnitt 18,62 Euro brutto in der Stunde und damit 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen.
Genau wie im Vorjahr fiel der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Osten ist dieser im Jahr 2020 auf 6 % gesunken (-1 % im Vergleich zum Vorjahr), während er im Westen mit 20 % unverändert blieb.
Kurzarbeit und Gender Pay Gap
Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Bruttostundenverdienste der Frauen im Jahr 2020 mit + 3,5 % stärker gestiegen als die der Männer (+ 2,3 %). Der stärkere Anstieg der Bruttostundenverdienste der Frauen führt zu einem geringeren Gender Pay Gap. Somit hat sich die Verdienstsituation von Frauen und Männern angenähert. Allerdings kann Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Entwicklung verstärkt oder ihr entgegengewirkt haben. Wenn beispielsweise Männer in höher entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen, würde der durchschnittliche Bruttostundenverdienst vergleichsweise geringer ausfallen. Wenn dagegen Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen, steigt ihr Bruttostundenverdienst. Damit würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken.
Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst. Daher fließt das Kurzarbeitergeld nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.
Bereinigter Gender Pay Gap bei 6 %
Der bereinigte Gender Pay Gap bemisst dagegen den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet. Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 vor. Die Faktoren, die den Gender Pay Gap beeinflussen, unterliegen nur langfristigen Veränderungsprozessen. Deshalb dürften die Ursachen auch 2020 weitgehend fortbestanden haben.
71 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind strukturbedingt erklärbar. Sie sind u. a. darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zudem erreichen sie seltener Führungspositionen und arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs als Männer. So waren im Jahr 2019 in Deutschland 47 % der erwerbstätigen Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) bzw. andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.
Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen 2018 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation pro Stunde 6 % weniger als Männer.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 106 des Statistischen Bundesamts v. 9.3.2021