Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Gesetzgebung

Eltern werden für Verdienstausfälle entschädigt

Eltern erhalten für bis zu sechs Wochen eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro).

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Beschluss v. 15.12.2019 – II R 5/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BFH-Beschluss v. 15.12.2019 – II R 5/17. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 9.

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist ab April nur mehr das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung.

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

Hinweise aus der Praxis für die Praxis

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft informiert auf seiner Website über die Konsequenzen der Corona-Krise.

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

DIJuF beantwortet online die häufigsten Fragen

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) bündelt ab sofort auf seiner Website wichtige Informationen zur derzeitigen Corona-Situation.

Eilantrag zweier Anwälte scheiterte

Das BVerfG wies einen Eilantrag zur Aussetzung laufender Prozesse wegen der drohenden Gefahren in der aktuellen Corona-Krise ab.

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 19.3.2020

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, beziehen 1,41 Millionen Frauen und 456.000 Männer Familienleistung.

- Redaktionsmeldungen

Online-Angebote für Studierende und Anwaltschaft

Studierende greifen über Universitätsbibliotheken online auf die FamRZ zu. Für Anwälte stellen wir virtuelle Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.

- Pressemitteilungen

Ungleichheiten offenbar noch größer als bisher angenommen

Bertelsmann Stiftung: Der häufig herangezogene Gender Pay Gap könne das wahre Ausmaß der Ungleichheit nur unzureichend abbilden.

- Gesetzgebung

Bundesrat billigt Gesetzesbeschluss des Bundestags

Voraussetzung ist stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens 4 Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben.