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Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Beschluss v. 15.12.2019 – II R 5/17

Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.

Anm. d. Red.: Vorinstanz: FG Hessen, FamRZ 2017, 1013 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 9.

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