Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Corona-Pandemie: BMFSFJ startet Notfall-Kinderzuschlag

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Das BMFSFJ gab bekannt, wegen der Corona-Pandemie ab April einen notfallmäßigen Kinderzuschlag (kurz: Notfall-KiZ) zu zahlen. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur mehr das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30.9.2020 gelten. Die Beantragung ist zudem besonders einfach online unter www.notfall-kiz.de möglich. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

 

Bis zu 185 Euro pro Kind

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem sog. „Starke-Familien-Gesetz“ ausgedehnt. Etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Notfall-KiZ:

Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Eltern müssen daher in Zeiten der Corona-Pandemie ihren Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben. Der Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

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