Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Corona-Krise: Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung

- Gesetzgebung

Eltern werden für Verdienstausfälle entschädigt

Der Bundestag verabschiedete eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, wonach unter anderem Eltern gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Wer die eigenen Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, soll für seinen Verdienstausfall entschädigt werden. Neben dem Notfall-Kinderzuschlag stellt dies eine weitere Maßnahme dar, Familien während der Corona-Krise finanziell zu unterstützen.

 

Lohnersatzzahlungen für Eltern

Für bis zu sechs Wochen können Eltern eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) erhalten. Die Auszahlung übernimmt dabei der Arbeitgeber, der einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen kann.

 

Voraussetzung für die Lohnersatzzahlung ist,

  • dass der erwerbstätige Elternteil Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hat,
  • dass eine anderweitige Betreuung, zum Beispiel durch den zweiten Elternteil oder Notbetreuungen in den Einrichtungen, nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

 

Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sondersitzung am 27. März abschließend über die Zustimmung; die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes soll schon Ende März in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

Zurück