Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.4.2018 – XII ZB 414/16

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 25.4.2018 – XII ZB 414/16. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 14.

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 9.5.2018 – XII ZB 577/17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 9.5.2018 – XII ZB 577/17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 15.

- Pressemitteilungen

Bedarf an Plätzen ist aber weiterhin hoch

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 21.6.2018 – Rs. C-20/17 (Oberle)

Art. 4 EuErbVO regelt auch die internationale Zuständigkeit für Verfahren vor den Gerichten eines Mitgliedstaats über die Ausstellung nationaler Nachlasszeugnisse wie deutsche Erbscheine.

- Gesetzgebung

Bundesregierung: Konkrete Ausgestaltung ist noch in Arbeit

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht hervor, dass das Baukindergeld noch in der Abstimmung ist.

Interdisziplinärer und partizipativer Diskussionsprozess beginnt in Berlin

Heute, am 20.6.2018, wurde in Berlin der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ eröffnet.

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.6.2018 – B 2 U 2/17 R –

Die gesetzliche Unfallkasse muss nicht für die Folgen eines Unfalls aufkommen, den ein Kind in Obhut seiner Großmutter hatte.

- Gesetzgebung

Ziele: Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen einheitlich umsetzen, Unklarheiten beseitigen, überflüssige Regelungen aufheben.

- Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 19.4.2018 – 1 C 1.17

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerwG-Urteil v. 19.4.2018 – 1 C 1.17. Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2018, Heft 15.

- Gesetzgebung

Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen im Bundesrat

Bereits in der Bundesratssitzung am 8.6.2018 hat Bayern einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen vorgestellt.