Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nebengüterrecht: Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

- Redaktionsmeldungen

Vorschau auf Beitrag von Wever in Heft 16

In FamRZ 2019, Heft 16, erscheint der Artikel „Ehebezogene Zuwendung, Ehegatteninnengesellschaft und Kooperationsvertrag – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ von Vizepräsident des OLG a. D. Reinhardt Wever. Heft 16 erscheint am 15.8. Mit einem Abonnement von FamRZ-digital lesen Sie den Artikel direkt nach Veröffentlichung des Hefts online.

Noch nicht registriert? Jetzt 3 Monate kostenlos testen.

 

Gesetzgeber muss tätig werden

In jüngerer Zeit fasst man sie häufig unter dem griffigen, aber etwas unscharfen Begriff „Nebengüterrecht“ zusammen: die Rechtsfiguren der

  • ehebezogenen Zuwendung,
  • der Ehegatteninnengesellschaft
  • des Kooperationsvertrages.

Von der Rechtsprechung über Jahrzehnte entwickelt, waren sie von Anbeginn starker Kritik der Literatur ausgesetzt. Zunehmend wird nun auch die Legitimation für die Schaffung dieses Richterrechts in Frage gestellt. Ist die Grenze richterlicher Rechtsfortbildungsbefugnis überschritten? Brauchen wir eine gesetzliche Regelung?

Dafür spreche nach Auffassung von Reinhardt Wever in der Tat vieles. Nicht zuletzt die Probleme, die die seit dem 29.1.2019 geltende Ehegüterrechtsverordnung [EuGüVO] in Bezug auf das „Nebengüterrecht“ ausgelöst hat, erfordern ein Tätigwerden des Gesetzgebers, so der Autor.

Zurück