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BAföG-Statistik 2018: 727 000 Geförderte

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 2.8.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55.000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1 %). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhielten 410.000 Frauen (56 %) und 317.000 Männer (44 %) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209.000 Schülerinnen und Schüler und 518.000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um 7,0 %. 

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468.000 Personen (129.000 Schülerinnen und Schüler, 339.000 Studierende) gefördert (-6,9 %). 

 

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro 

Die Höhe des Förderbetrages ist u.a. abhängig von der Ausbildungsstätte (z. B. Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363.000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364.000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 %, die Zahl der Teilgeförderten um 8,7 %. 

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9 %. Für die Schülerförderung wurden 0,7 Milliarden Euro (-53 Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro). 

Nahezu 90.000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 291 des Statistischen Bundesamts vom 2.8.2019

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