Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Heinrich Schürmann in FamRZ 2021, Heft 13

In FamRZ, Heft 13, erscheint die Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Unterhaltsrecht im Jahr 2020. Der Autor berichtet über die Entwicklungen während des letzten Jahres.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesfinanzhof, Urteil v. 2.12.2020 - II R 17/18

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BFH-Urteil v. 2.12.2020 - II R 17/18. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der FamRZ vorgesehen.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.5.2021 - XII ZB 552/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 5.5.2021 - XII ZB 552/20. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der FamRZ vorgesehen.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 14.4.2021 - 1 BvR 1839/20

Lesen Sie hier die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 14.4.2021 - 1 BvR 1839/20. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der FamRZ vorgesehen.

Reformbedarf bei § 1597a BGB, Verbot der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften und Stärkung der Rechte Transgeschlechtlicher.

Eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt "nicht gezielt gerade zu dem Zweck", aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, wenn sie auch der Vertiefung der Eltern-Kind-Beziehung dient.

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Urteil v. 20.4.2021 – Individualbeschwerde Nr. 58718/15: S. ./. Deutschland

Lesen Sie hier die Leitsätze zum EuGHMR-Urteil v. 20.4.2021 – Individualbeschwerde Nr. 58718/15: S. ./. Deutschland. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 15, m. Anm. Keuter.

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der FDP

Das Umgangsrecht der Großeltern sei in Abhängigkeit vom Kindeswohl rechtlich verankert. Es gebe keinen Anlass für eine Änderung.

Rückgang um 8% im Vorjahresvergleich

Jedes dritte betroffene Kind ist jünger als 12 Jahre. Die Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung nimmt zu.

Haushalt für 2022 beschlossen

Dies stellt im Vergleich zum Regierungsentwurf des Vorjahres einen Aufwuchs von rund 200 Millionen Euro dar.