Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Fristlauf bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.6.2021 - XII ZB 51/21

Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt und hat er sich auch nicht auf das Verfahren eingelassen, wird für ihn die Frist des § 63 III S. 2 FamFG nicht durch eine anderweitig erlangte Kenntnis von dem Verfahren in Gang gesetzt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 21.7.2010 - XII ZB 135/09 -, FamRZ 2010, 1646 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

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