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Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen

- Arbeitshilfen Gesetzgebung Redaktionsmeldungen

BMF-Schreiben vom 31.8.2021

Im Schreiben vom 31.8.2021 geht das BMF auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen (nach den §§ 32 bis 35 sowie 42 und 42a SGB VIII) ein. Das Dokument ist untergliedert in die Bereiche

  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
  • Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform (§ 34 SGB VIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Leistungen des Jugendamtes über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe
  • Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII)
  • Betreuungspersonen, die als Arbeitnehmer tätig sind

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 22.10.2018 (BStBl I S. 1109). Es ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Sie können das vollständige Dokument auf der Website des BMF abrufen.

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