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Keine Änderung des Geburtseintrags des Kindes nach Vornamensänderung eines Elternteils

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.6.2021 - XII ZB 405/20

Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgende Änderung des Vornamens eines Elternteils ist nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 19, m. Anm. Berkl.

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