Sammelung von FamRZ Heft von 1955 bis heute

Aktuelles

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.12.2023 – 1 BvR 1705/23

Lesen Sie die Leitsätze zum BVerfG-Beschluss v. 13.12.2023 – 1 BvR 1705/23. Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 10.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 12.12.2023 – 5 C 9.22

Lesen Sie die Leitsätze zum BVerwG-Urteil v. 12.12.2023 – 5 C 9.22.. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Torsten Obermann wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 10.

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.3.2024 – IX ZB 56/22

Lesen Sie die Leitsätze zum BGH-Beschluss v. 21.3.2024 – IX ZB 56/22. Die Entscheidung mit einer Anmerkung von Helmut Borth wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 10.

Mitteilung des BfJ zu neuen Zahlen

Deutschland ist mit großem Abstand der EU-Mitgliedstaat mit den meisten grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren.

- Pressemitteilungen

UNFPA warnt mit neuem Bericht vor Ungleichheiten

Millionen von Frauen und Mädchen haben wegen ihrer Abstammung oder Herkunft nicht von Fortschritten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit profitiert.

Expertenkommission legt Abschlussbericht vor

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihre Ergebnisse zu Schwangerschaftsabbruch, Eizellspende und Leihmutterschaft vorgestellt.

Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu

Für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 372 Abgeordnete, dagegen 251. Anträge der Fraktionen Die Linke und der AfD fanden keine Mehrheit.

Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu

Das bisher geltende, sehr restriktive Namensrecht, wird reformiert. Ein Änderungsvorschlag des Bundesrats wurde abgelehnt.

- Redaktionsmeldungen

Anmerkung von Błażej Bugajski in Heft 8

In Heft 8 kommentiert Błażej Bugajski ein EuGHMR-Urteil zum Rechtsrahmen für gleichgeschlechtliche Paare in Polen und gibt Einblick in die gesellschaftliche und politische Situation im Land.

Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 9.4.2024 – 1 BvR 2017/21

Die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung im BGB sind mit Art. 6 GG unvereinbar, so das BVerfG, da sie dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung tragen.