Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vorstellung der „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“

Vorstellung der „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“

event_note Veranstaltung: - Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Am 9.10.2023 werden ab 16:00 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts die „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“ vorgestellt. Vortragende sind:

  • Prof. Dr. Ralf Michaels, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
  • PD Dr. Jan Peter Schmidt, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
  • Dr. Andrea Tiedemann, Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Dr. Marc Tully, Hanseatisches Oberlandesgericht
  • Stephanie Zöllner, Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Vorstellung der Leitlinien wird veranstaltet vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Im Anschluss an die Vorstellung findet ein Empfang statt. Die Veranstaltung ist kostenlos. Melden Sie sich bis zum 4.10.2023 unter folgendem Link an: https://events.mpipriv.de/vorstellung_der_hamburger_leitlinien

 

Umgang mit ausländischem Recht rechtskonform, transparent und effizient gestalten

Die Aufgabe des Gerichts, das Recht auf den gegebenen Sachverhalt anzuwenden, umfasst auch ausländisches Recht, soweit dieses relevant wird. Doch muss das ausländische Recht vor der Anwendung regelmäßig erst ermittelt werden. Dazu kann das Gericht auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen, darunter das Sachverständigengutachten. Hierbei stellt sich eine ganze Reihe rechtlicher und
praktischer Probleme, die weder gesetzlich noch richterrechtlich voll gelöst sind oder gelöst werden können.

Die „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“ wollen allen Beteiligten – insbesondere Gerichten, Sachverständigen und Parteien – dabei helfen, den Umgang mit ausländischem Recht rechtskonform, transparent und effizient zu gestalten. Die „Leitlinien“ wurden am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht entworfen und dort nach intensivem Austausch mit externen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen finalisiert. Inhaltlich beruhen sie auf praktischen Erfahrungen aller beteiligten Akteure, vor allem der Gerichte sowie der Institute, die regelmäßig Gutachten erstellen. Zugleich bilden sie die Vorgaben ab, die aus Gesetz und Rechtsprechung folgen, insbesondere der Rechtsprechung des BGH.

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