Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Überlassung der Ehewohnung zur Alleinnutzung

Überlassung der Ehewohnung zur Alleinnutzung

event_note Veranstaltung: - online

Onlineseminar mit Dr. Isabell Götz am 24.8.2017

Am 24. August 2017 erhalten Sie erneut die Möglichkeit, Ihre Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO bequem zu Hause oder im Büro zu erfüllen. Das Thema des FamRZ-Onlineseminars ist die Überlassung der Ehewohnung zur Alleinnutzung. Es richtet sich an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht. Als angemeldeter Teilnehmer erhalten Sie einen Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO:Fachanwälte für Familienrecht. Referentin Dr. Isabell Götz ist

  • Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München
  • Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags
  • Lehrbeauftragte der Universität Mannheim.

Unter anderem ist Götz Mitautorin im Palandt, BGB und im Johannsen/Henrich, Familienrecht, in dem sie die Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände sowie das Gewaltschutzgesetz einschließlich der dazugehörigen Verfahrensvorschriften kommentiert. Darüber hinaus ist sie Mitherausgeberin der FamRZ.

Inhalt des Seminars

Nach § 1361 b BGB kann eine Ehewohnung unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist, einem Ehegatten zur alleinigen Nutzung während des Getrenntlebens überlassen werden. Erhebliche Risiken birgt insoweit die unwiderlegliche Überlassungsvermutung in § 1361 b Abs. 4 BGB, die keinesfalls übersehen werden darf. Für die Zeit nach der Scheidung erfolgt eine endgültige Regelung nach § 1568 a BGB, der auch zu einer Änderung bestehender oder gegebenenfalls zur Begründung neuer Mietverhältnisse führt, im Rahmen derer sich auch mietrechtliche Fragen stellen. Das Fehlen einer Regelung für eine Nutzungsentschädigung in dieser Vorschrift bereitet wiederum verfahrensrechtliche Probleme, wenn sie nach allgemeinen Vorschriften geltend gemacht werden soll. Das Gewaltschutzgesetz wird einbezogen, weil es eine erhebliche praktische Bedeutung hat und eine wichtige Neuregelung erfährt, die vorgestellt wird.

  • Termin: Donnerstag, 24. August 2017. Weiterer Termin: 16. November 2017
  • Vortragsdauer:16:00 – 17:30 Uhr
  • Weitere Details und Buchung

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