Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

SGB XIV: Soziale Entschädigungsleistungen beantragen

SGB XIV: Soziale Entschädigungsleistungen beantragen

event_note Veranstaltung: - online

Veranstaltung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V.

Die Fortbildung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e.V. führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGBXIV ein. Die Teilnahmekosten betragen 170 Euro. Für Mitglieder des Bundesforums betragen sie 130 Euro. Eine Anmeldung ist möglich auf der Website des Bundesforums.

 

Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen

Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, stellt als Referent der Veranstaltung das Gesetz vor. Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen. Zwar ist das neue Recht übersichtlicher als bisher, – zugleich bietet es aber eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen und unterschiedliche Hilfen und finanzielle Leistungen.

Für die Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtig ist die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Geschädigte durch psychische Gewalt und “erhebliche Vernachlässigung”. Da die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit Vernachlässigungserfahrung groß ist, wird Dr. Susanne Witte (Deutsches Jugendinstitut) im Rahmen der Fortbildung vortragen, was unter erheblicher Vernachlässigung nach dem SER zu verstehen ist.

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