Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kindeswohl zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Medizin und Justiz

Kindeswohl zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Medizin und Justiz

event_note Veranstaltung: - Leipzig

Von 17.-18.6.2019 findet in Leipzig der Fachkongress „Das Kindeswohl zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Medizin und Justiz“ statt. Veranstalter ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. (Die Kinderschutz-Zentren). Der Fachkongress richtet sich bundesweit an alle Fach- und Leitungskräfte der

  • öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe,
  • des Gesundheitswesens,
  • der Justiz
  • des Bildungswesens.

Die Veranstaltung soll dazu beitragen, neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis zu vermitteln und Handlungsansätze aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern weiterzugeben, zu diskutieren und gemeinsam neu zu gestalten. Der Tagungsbeitrag beträgt € 180,00. Hinzu kommt eine Getränkepauschale von € 20,00.

Die Online-Anmeldung zum Fachkongress erfolgt über die Internet-Seite www.kinderschutz-zentren.org.

 

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Alle Institutionen und Professionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten, sind gefordert, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Kinder gut aufwachsen können. Die Kooperation der beteiligten Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern ist hierfür eine Grundvoraussetzung. Die Komplexität dieser Aufgabe besteht in den unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und Arbeitsaufträgen der eingebundenen Systeme wie Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und Justiz. Auch die Organisationsstrukturen und finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich.

Eine zentrale Herausforderung bei der Kooperation ist zudem die Verständigung auf eine gemeinsame Sprache. Der Kongress will sich genau mit dieser Thematik beschäftigen und richtet dazu den Blick auf Kinderschutzthemen, die ein systemübergreifendes Handeln erforderlich machen. Dabei sollen Hürden und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit aufgezeigt werden, aber auch die Chancen, die in einer gelingenden Kooperation zwischen den Systemen liegen. Es geht u. a. um folgende Fragestellungen:

  • Wie kann eine kinderfreundlicheJustiz aussehen und was braucht es dafür?
  • Wie sehen Diagnostik und Hilfen bei sexueller Kindesmisshandlung aus?
  • Was brauchen Jugendliche, die zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie hin und her pendeln?
  • Welche Hilfen brauchen Familien mit einem erkrankten Elternteil?
  • Welche Rolle spielt der Daten- und Vertrauensschutz bei der Kooperation?

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