Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Elternunterhalt – Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder

Elternunterhalt – Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder

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Anmelden zum FamRZ-Onlineseminar am 27. April 2017

Am 27. April 2017 erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO bequem zu Hause oder im Büro zu erfüllen. Seit Anfang des Jahres bietet die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Onlineseminare an. Renommierte Autoren der FamRZ diskutieren mit Ihnen aktuelle Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Ihr Referent wird Herr Dr. Christian Seiler sein. Herr Dr. Seiler Herr Dr. Christian Seiler ist Richter am OLG München, Lehrbeauftragter der Universität Regensburg und Mitautor im Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, derzeit in der 10. Auflage, erschienen; dort speziell für das Kapitel Verfahrensrecht, Unterhaltsverfahrensrecht, Kindes- und Elternunterhalt. Weiter ist er auch Mitautor im Kommentar zur ZPO, Thomas/Putzo, derzeit in der 37. Aufl. 2016 erschienen. In der FF und der FamRZ hat er bereits mehrfach Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen verfasst.

Aktuelle Rechtsprechung zum Elternunterhalt

§ 1601 BGB gibt nicht nur den Kindern gegen die Eltern, sondern auch den Eltern gegen das Kind einen lebenslangen Tatbestand für Unterhaltsansprüche. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch sind hierbei die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils (§ 1602 BGB) und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes (§ 1603 BGB), welche zeitgleich vorliegen müssen.

Da Eltern normalerweise nicht gegen ihre Kinder vorgehen würden, wird der Anspruch zumeist vom Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht (§ 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII) geltend gemacht. Der Anspruch ist gegenüber dem Kindesunterhalt wesentlich schwächer ausgestaltet, was der schlechteste Rang gemäß § 1609 Nr. 6 BGB belegt. Die Rechtsprechung hat deshalb im Rahmen der Leistungsfähigkeit die Ansprüche stark eingeschränkt.

Das Seminar zeigt ausgehend von den Anspruchsvoraussetzungen die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den einzelnen Tatbeständen auf. Wann besteht ein Anspruch auf Elternunterhalt und wie kann ich gegen die Geltendmachung vorgehen?

Hinweise

  • Termin: Donnerstag, 27. April 2017. Weitere Termine: 31. August 2017 oder 19. Oktober 2017
  • Vortragsdauer: 15:30 – 17:00 Uhr
  • Dieses Onlineseminar richtet sich an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht.
  • Sie erhalten als angemeldeter Teilnehmer einen Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO: Fachanwälte für Familienrecht.
  • Weitere Details und Buchung

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