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Am 06. April 2017 erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO bequem zu Hause oder im Büro zu erfüllen. Seit Anfang des Jahres bietet die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Onlineseminare an. Renommierte Autoren der FamRZ diskutieren mit Ihnen aktuelle Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Ihr erster Referent wird Herr Prof. Dr. Anatol Dutta sein. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber und Mitglied der Schriftleitung der FamRZ, ist er auch Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg.
Die europäischen Güterrechtsverordnungen im Überblick
Im Sommer 2016 hat der Rat der Europäischen Union die
bereits seit Langem erwarteten Güterrechtsverordnungen für Ehegatten (EuGüVO)
und für eingetragene Partner (EuPartVO) verabschiedet. Die Verordnungen
enthalten umfangreiche Vorschriften
- zur internationalen Zuständigkeit,
- zur
Bestimmung des anwendbaren Rechts sowie
- zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen.
Nach ihrem Anwendungsbeginn werden die Verordnungen nicht nur Art. 15 EGBGB verdrängen, sondern – in ihrem sachlichen Anwendungsbereich – auch die §§ 97 ff. FamFG. Die EuGüVO und die EuPartVO wurden im Wege der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit erlassen und werden in 18 Mitgliedstaaten – unter ihnen Deutschland – als unmittelbar anwendbares Recht gelten, das keiner Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber bedarf. Stichtag für den Anwendungsbeginn der Güterrechtsverordnungen ist der 29. Januar 2019; dennoch besteht bereits jetzt Beratungsbedarf.
Das Seminar soll einen ersten Überblick über die neuen Verordnungen verschaffen und einen Ausblick auf praktische Probleme bieten.
Hinweise
- Termin: Donnerstag, 06. April 2017. Weitere Termine: 21. September 2017 oder 07. Dezember 2017
- Vortragsdauer: 10:00 – 11:30 Uhr
- Dieses Onlineseminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Notare.
- Sie erhalten als angemeldeter Teilnehmer einen Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO: Fachanwälte für Familienrecht.
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und Buchung