Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

3. Symposium für europäisches Erbrecht

3. Symposium für europäisches Erbrecht

event_note Veranstaltung: - Regensburg

Testamentsvollstreckung in Europa

Am 6. und 7. Oktober 2017 findet an der Universität Regensburg das 3. Symposium für europäisches Erbrecht statt. Thema ist auf diesem Kongress das Recht der Testamentsvollstreckung.

Die Testamentsvollstreckung ist ein effektives Mittel, dem Willen des Erblassers nachhaltige Durchsetzung zu sichern. Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker die alleinige Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände und kann auch auf Dauer eingesetzt werden. Derartig weitreichende Befugnisse sind, wie ein Blick in andere europäische Rechtsordnungen zeigt, keineswegs selbstverständlich. Das 3. Regensburger Symposium für europäisches Erbrecht möchte nicht nur Rechtsvergleichung betreiben, sondern vor dem Hintergrund der Rechtswahlmöglichkeiten der europäischen Erbrechtsverordnung die Vor- und Nachteile der einzelnen europäischen Willensvollstreckerfiguren herausarbeiten und Gestaltungsmöglichkeiten erörtern. Es sollen auch zentrale Probleme bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aufgezeigt und diskutiert werden, etwa im Hinblick auf den Nachweis der Testamentsvollstreckung im durch die Erbrechtsverordnung geschaffenen Europäischen Nachlasszeugnis.

Vorgesehen sind neben der Darstellung des deutschen Rechts Länderreferate über die Rechtslage in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, Österreich, der Schweiz, und Spanien. Weitere Vorträge befassen sich mit den einschlägigen Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere der Erbrechtsverordnung.

Durch die Teilnahme an den Fachvorträgen und Diskussionen können 10 Stunden im Sinne der FAO bescheinigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Tagungsunterlagen können angefordert werden bei caroline.berger@ur.de

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