event_note Veranstaltung: - Regensburg
Familienrecht und Religion - europäische Perspektiven -
Vom 14.-16.3.2019 findet in Regensburg das 14. Symposium für europäisches Familienrecht statt. Das Thema der Tagung ist: Familienrecht und Religion - europäische Perspektiven -. Im Zentrum stehen die religiösen Implikationen im Recht der Paarbeziehungen und im Kindschaftsrecht sowie die sich daraus ergebenden Herausforderungen für das Internationale Privatrecht.
Vorgesehen sind außer der Darstellung des deutschen Rechts Länderberichte zur Lage in
- Belgien,
- Frankreich,
- Griechenland,
- Italien,
- Österreich,
- Polen,
- Schweden,
- der Schweiz,
- Slowenien,
- Spanien
- dem Vereinigten Königreich.
Vorträge sind auch dem israelischen und dem islamischen Recht gewidmet. Fragen des deutschen IPR werden in einem gesonderten Referat behandelt. Zur Sprache kommen auch mögliche Vertragsgestaltungen aus notarieller Sicht.
Fragen zum Verhältnis von Familienrecht und Religion sind aktuell
Die europäische Rechtsentwicklung im Familienrecht ist seit dem 18. Jahrhundert dadurch gekennzeichnet, dass die Staaten an Stelle religiös geprägter Normen mehr und mehr ein für alle Bürger einheitliches Recht schufen. Dieses ist an Prinzipien weltlich-rationaler Rechtspolitik ausgerichtet.
In unseren Tagen wird das Verhältnis von Familienrecht und Religion von neuem aktuell: Die Vorstellung von einem spannungsfreien Nebeneinander von staatlichem Recht und einer persönlich gelebten religiösen Ethik entspricht nicht immer der Realität. Zudem kommen die Gerichte nicht umhin, auf religiöse Befindlichkeiten gewisse Rücksicht zu nehmen. Einen besonderen Schub erhält die Problematik dadurch, dass infolge der Migration die europäischen Staaten sich zunehmend häufig mit Rechtsordnungen auseinandersetzen müssen, in denen das Familienrecht noch religiös geprägt oder der Profanierungsprozess noch nicht vollendet ist.
Die beschriebene Problematik und die Wege zu ihrer Lösung sollen auf dem Symposium durch einen Vergleich der Lage in verschiedenen Rechtsordnungen erörtert und vertieft werden. Weitere Informationen zur Tagung und zur Anmeldung erhalten Sie auf der Website der Universität Regensburg. Durch die Teilnahme an den Fachvorträgen und Diskussionen können auf Antrag 15 Zeitstunden im Sinne von § 15 der Fachanwaltsordnung bescheinigt werden.