Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zwischenbericht zur Stärkung der Menschenrechte

Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen

Die Bundesregierung hat ihren Zwischenbericht zur Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) beim UN-Fachausschuss (WSK-Ausschuss) eingereicht. Der Zwischenbericht ist hier sowohl in Deutsch als auch Englisch abrufbar.

 

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der WSK-Pakt garantiert u. a. das Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Geschlechter, das Recht auf Gesundheit und auf Bildung. Insgesamt sind dem WSK-Pakt 171 Staaten beigetreten, darunter Deutschland, wo dieser im Jahr 1973 ratifiziert wurde. Alle fünf Jahre ist Deutschland nun dazu verpflichtet, dem WSK-Ausschuss einen Staatenbericht zur Umsetzung der im Pakt garantierten Rechte vorzulegen.

 

Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen

Dieses Jahr musste Deutschland erstmals einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen – in den Bereichen Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen – vorlegen. Der Zwischenbericht zeigt auf, dass bei diesen Themen deutliche Fortschritte erzielt wurden. Dazu beigetragen haben die Reform der Pflegeausbildung, der Ausbau des Kinderzuschlages sowie der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auch die finanzielle Förderung des sozialen Wohnungsbaus habe den Alltag der Menschen spürbar verbessert.

 

Quelle: Meldungen des BMAS v. 15.10.2020

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