Beitrag von Anne Röthel in Heft 9
In Heft 9 der FamRZ wird der Beitrag „Zwangsbehandlung im Dogmenwandel“ von Prof. Dr. Anne Röthel veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Die wechselvolle Geschichte der Zwangsbehandlung im deutschen Recht
Am 26.11.2024 verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass der sogenannte Krankenhausvorbehalt für Zwangsbehandlungen (§ 1906 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F., inzwischen § 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB) unvereinbar ist mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG. Ein weiteres Mal trug das BVerfG damit dem Gesetzgeber auf, Zwangsbehandlungen zu ermöglichen, die bislang ausgeschlossen sind. Bis zum 31.12.2026 ist eine Neuregelung für ambulante Zwangsbehandlungen zu schaffen.
Anne Röthel nimmt in ihrem Artikel einen Rückblick auf die wechselvolle Geschichte der Zwangsbehandlung vor. Dieser zeigt, welcher tiefgreifende Dogmenwandel sich vollzogen hat und welche zwiespältige Rolle das BVerfG dabei hatte. Der Rückblick legt aber auch den Blick frei auf eine bislang wenig beachtete Verschiebung des Diskursthemas: "[...] Es steht kaum noch in Frage, ob eine Zwangsbehandlung 'zum eigenen Besten' überhaupt jemals 'angemessen' sein kann. Es ist still geworden um die Einwände der Psychiatrie-Erfahrenen," schreibt Röthel.