Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Wirksamkeit des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

Hilfetelefon ist bedeutende Ergänzung des Hilfesystems

Die Wirksamkeit des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurde gemäß dem Auftrag des Hilfetelefongesetzes evaluiert. Nun hat das BMFSFJ die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Die Auswertung zeigt, dass mit dem Angebot des Hilfetelefons eine bedeutende Ergänzung des Hilfe- und Unterstützungssystems geschaffen wurde. Das Angebot – das telefonisch, per E-Mail oder Chat bereitsteht – wird von Jahr zu Jahr stärker in Anspruch genommen. Als besondere Qualitätsmerkmale des Angebots erwiesen sich die durchgehende Erreichbarkeit und die Beratung in 17 unterschiedlichen Fremdsprachen.

 

Ergebnisse der Evaluierung

Der Ergebnisse der Auswertung machen deutlich, dass die Beratung durch das Team des Hilfetelefons bei Betroffenen und Umfeld sehr häufig für psychosoziale Entlastung sorgt. Außerdem bietet die Beratung Orientierungshilfe bezüglich der individuellen Handlungsoptionen sowie für Informationen zu den Strukturen und Angeboten des Unterstützungssystems. Der Bericht zeigt außerdem, dass das Hilfetelefon alle Zielgruppen erreicht, die im Hilfetelefongesetz festgeschrieben sind: Sowohl Frauen, die von Gewalt betroffen sind, als auch Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit gewaltbetroffenen Frauen zu tun haben. Zudem gelingt es den Beraterinnen laut Bericht in hohem Maße, die individuellen, zum Teil sehr unterschiedlichen Bedarfe der Ratsuchenden zu erkennen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

 

Kontinuierlicher Anstieg der Beratungszahlen

Das Angebot des Hilfetelefons wird von Jahr zu Jahr stärker in Anspruch genommen. Die Beratungszahlen steigen kontinuierlich an. Dabei waren gewaltbetroffene Frauen die größte Gruppe unter den Ratsuchenden. Die Mehrheit von ihnen war zuvor noch nicht in das Hilfe- und Unterstützungssystem eingebunden.

Dass viele von Gewaltbetroffene das Hilfesystem nicht nutzen, stellte einen wesentlichen Grund für die Einrichtung des Hilfetelefons im Jahr 2013 dar. Das Hilfetelefon sollte hier eine Lotsenfunktion erfüllen und mit dem niedrigschwelligen Erstberatungsangebot eine Lücke schließen. Bei Bedarf soll zudem ins örtliche Unterstützungssystem weitervermittelt werden.

 

Quelle: Meldung des BMFSFJ v. 21.12.2020

Zurück